Freiwilliger Wehrdienst: Dauer, Sold, Zuschüsse

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Vorab

Dieser Artikel beschreibt, wie der freiwillige Dienst aufgebaut ist. Er empfiehlt ihn nicht und rät nicht davon ab. Ob er für dich passt, weißt du selbst am besten. Wer die andere Seite kennenlernen möchte, findet im Artikel „Kriegsdienstverweigerung: Grundrecht, Zuständigkeit, Ablauf“ das Verfahren und Beratungsstellen beider Richtungen.

Beträge nennt dieser Artikel nicht. Sie stehen im Rechner dieser App, mit Stand-Datum, Quelle und dem Hinweis „brutto“, weil der Sold den Besoldungsanpassungen des Bundes folgt und sich ändern kann.

Zwei kurze Modelle

Freiwilliger Wehrdienst, 6 bis 11 Monate. Die Dauer wählst du selbst. Der Status heißt „freiwillig Wehrdienst Leistende“ oder „Leistender“. Rechtsgrundlage ist § 58b des Soldatengesetzes.

Soldat auf Zeit, 12 bis 23 Monate. Wer ein Jahr oder länger dienen möchte, wird Soldatin oder Soldat auf Zeit. Es gelten dann die Regeln für Zeitsoldaten, auch beim Gehalt. Längere Verpflichtungen bis zu 25 Jahren sind möglich; um die geht es hier nicht.

Der Dienst beginnt grundsätzlich zu einem Monatsanfang. Den Termin wählst du im Einplanungsgespräch, innerhalb weniger Wochen oder erst in einigen Monaten. Die Grundausbildung dauert nach Angaben der Bundeswehr etwa drei Monate. Nach dem Dienst bist du automatisch Reservistin oder Reservist.

Probezeit und Ausstieg

Beim freiwilligen Wehrdienst sind die ersten sechs Monate Probezeit (§ 58b Abs. 2 SG). In dieser Zeit können beide Seiten das Dienstverhältnis beenden. Für dich gilt: Entlassung auf Antrag zum 15. oder zum Monatsende. In den ersten fünf Monaten musst du den Antrag einen Monat vorher stellen; im sechsten Monat geht es laut Bundeswehr ohne Frist (§ 58h Abs. 2 SG). Der Dienstherr kann in der Probezeit ebenfalls zum 15. oder Monatsende entlassen, mit zwei Wochen Ankündigung.

Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit kennt das Gesetz keine Probezeit. Laut Bundeswehr können aber Soldaten auf Zeit, die eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, in den ersten fünf Monaten mit einem Monat Frist zum 15. oder Monatsende gehen, im sechsten Monat ohne Frist; auch die Bundeswehr kann in dieser Zeit das Dienstverhältnis beenden. Das hängt also von der unterschriebenen Variante ab. Frag im Karrierecenter ausdrücklich danach, bevor du unterschreibst. Danach ist eine Entlassung auf eigenen Antrag nur noch bei besonderer Härte vorgesehen, etwa aus persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Gründen (§ 55 Abs. 3 SG).

Wer eine Zusage hat und den Dienst nicht antritt, hat laut Bundeswehr keine Konsequenzen zu erwarten.

Sold

Der Sold beim freiwilligen Wehrdienst richtet sich nach dem Wehrsoldgesetz und hängt vom Dienstgrad ab. Es gibt drei Stufen für die Einstiegsdienstgrade, den Gefreiten und den Obergefreiten. Eine Beförderung zum Gefreiten ist frühestens nach drei Monaten zulässig, zum Obergefreiten frühestens nach sechs Monaten (§ 11 Soldatenlaufbahnverordnung); die Bundeswehr sagt, die meisten würden nach drei Monaten Gefreiter. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Wer Kinder mit Kindergeldanspruch hat, bekommt je Kind auf Antrag einen Zuschlag.

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz bezahlt. Der Richtwert der Bundeswehr liegt etwas über dem Wehrsold; wer in der Kaserne wohnen muss, erhält dafür etwas weniger Grundgehalt. Dazu kommen je nach Situation Familienzuschlag und Zulagen.

Die aktuellen Beträge zeigt der Rechner, brutto, mit Stand und Quelle.

Netto und Abzüge

Der Wehrsold ist lohnsteuerpflichtiges Einkommen; Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer gehen ab. Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung trägt beim freiwilligen Wehrdienst vollständig der Dienstherr; vom Wehrsold gehen dafür keine Abzüge ab. Der Rechner zeigt Netto nur als Größenordnung aus einer Beispielrechnung der Bundeswehr, nicht als Berechnung für deinen Fall; dein Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Wohnsituation ab.

Bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit fallen während der Dienstzeit keine eigenen Sozialbeiträge an. Nach dem Ausscheiden werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Was frei ist

Entlassungsgeld

Wer beim freiwilligen Wehrdienst mehr als sechs Monate dient, erhält bei der Entlassung ein Entlassungsgeld (§ 8 WSG). Es berechnet sich je vollen Dienstmonat. Bei genau sechs Monaten gibt es keins; nach der Lesart der Bundeswehr entsteht der Anspruch ab sechs Monaten und einem Tag. Der Betrag ist brutto und entfällt bei bestimmten Entlassungsgründen. Den Betrag zeigt der Rechner.

Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gilt das Wehrsoldgesetz nicht. Sie erhalten zum regulären Dienstzeitende nach dem Soldatenversorgungsgesetz eine einmalige Übergangsbeihilfe (bei 12 bis 17 Monaten das 1,5-Fache, bei 18 bis 23 Monaten das 1,8-Fache der letzten Monatsbezüge, § 19 SVG), einen Monat Übergangsgebührnisse (75 Prozent der letzten Monatsbezüge, § 16 SVG) und einen Monat Berufsförderung (§ 7 SVG). Voraussetzung ist, dass die Dienstzeit regulär abläuft; bei Entlassung auf eigenen Antrag entfällt die Übergangsbeihilfe. Die Beträge sind brutto und steuerpflichtig; verbindlich ist die Festsetzung durch die Bundeswehrverwaltung.

Führerscheinzuschuss

Wer sich erstmals freiwillig verpflichtet, den Dienst ab 2026 antritt und mindestens zwölf Monate durchgehend dient, kann einen Zuschuss zum Führerschein bekommen (§§ 31b, 31c SG). Beim freiwilligen Wehrdienst mit 6 bis 11 Monaten gibt es ihn also nicht.

Gefördert wird entweder Klasse B oder Klasse C beziehungsweise C1, nicht beides. Klasse A ist ausgeschlossen, ebenso Wiedererteilungen. Die Fahrausbildung muss zwischen zwölf Monaten vor Dienstantritt und zwölf Monaten nach Dienstende abgeschlossen sein, bei Klasse C oder C1 bis 36 Monate danach. Erstattet werden nur belegte Kosten für Fahrschule und Prüfung. Der Antrag ist innerhalb von zwölf Monaten zu stellen, nachdem alle Voraussetzungen vorliegen, mit Rechnung und Führerscheinkopie. Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 5 Buchst. f EStG).

Die Höchstbeträge und das Zeitfenster für deine Dienstzeit zeigt der Rechner.

Studium, Ausbildung, Kindergeld

Studienplatz. Wer während des Dienstes eine Zulassung über hochschulstart.de bekommt, kann sie zurückstellen und wird später bevorzugt zugelassen, im gleichen Studiengang am gleichen Ort. Voraussetzung: mindestens sechs Monate Dienst und eine Bewerbung während des Dienstes. Wie andere Hochschulen mit Dienstzeiten umgehen, regelt jede Hochschule selbst; frag dort nach.

Ausbildungsvertrag. Das Arbeitsplatzschutzgesetz gilt ausdrücklich auch für den freiwilligen Wehrdienst (§ 16 Abs. 5 ArbPlSchG). Ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis ruht danach während des Dienstes und läuft anschließend weiter.

Kindergeld der Eltern. Der freiwillige Wehrdienst ist für sich genommen kein Grund für Kindergeld. Es kann weiterlaufen, wenn der Dienst eine Ausbildung enthält, eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten vorliegt oder nachweislich ein Ausbildungs- oder Studienplatz gesucht wird. So hat es der Bundesfinanzhof 2025 entschieden (Urteil vom 20.02.2025, III R 43/22). Das prüft die Familienkasse.

Häufige Fragen

Kann ich mich nach dem freiwilligen Wehrdienst länger verpflichten?

Ja. Eine Verlängerung oder die Übernahme als Soldatin oder Soldat auf Zeit ist möglich. Das klärst du während des Dienstes mit deiner Einheit.

Werde ich ins Ausland geschickt?

Für den freiwilligen Wehrdienst kommen Auslandseinsätze nach der Gesetzesbegründung regelmäßig nicht in Betracht. Ob ein Einsatz für dich später in Frage kommt, hängt von Dauer, Ausbildung und Verwendung ab. Frag im Einplanungsgespräch konkret nach.

Was ist mit meinem Nebenjob oder meiner Wohnung?

Das sind Fragen für das Einplanungsgespräch und die Karriereberatung. Die Hotline der Bundeswehr erreichst du unter 0800 9800880.

Wo finde ich die genauen Zahlen?

Im Rechner dieser App, jeweils mit Stand-Datum und Quelle. Offiziell auf bundeswehr.de und für Zeitsoldaten im Bezügerechner des Bundesverwaltungsamts. Die Ergebnisse des Rechners sind eine unverbindliche Schätzung.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- und keine ärztliche Beratung. Unabhängige Lern-App. Keine offizielle App der Bundeswehr oder einer Behörde.