Für Eltern: Was auf Ihr Kind zukommt
Der Brief und die Frist
Nach dem 18. Geburtstag erhält Ihr Kind Post vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Der Brief geht an Ihr Kind persönlich, nicht an Sie. Er enthält einen QR-Code mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen. Ein Papierbogen liegt nicht bei.
Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang. Das genaue Datum steht im Brief. Wird die Frist versäumt, folgt eine Erinnerung per Einschreiben mit neuer Frist. Erst wenn auch diese verstreicht, kommt ein Bußgeld in Betracht (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 WPflG). Der gesetzliche Rahmen reicht bis 1.000 Euro; das Verteidigungsministerium hat 2026 angekündigt, in der Praxis höchstens bis 250 Euro zu gehen. Die Höhe wird im Einzelfall festgesetzt; im zweiten Quartal 2026 wurde laut Bundesregierung kein einziger Bescheid erlassen (Stand 23.09.2026).
Der Fragebogen dauert laut Bundeswehr etwa 15 Minuten. Er fragt nach Kontaktdaten, Interesse an einem Wehrdienst, Größe und Gewicht, Schwerbehinderung, Abschlüssen und einer Selbsteinschätzung der Fitness. Die App erklärt jedes Feld, füllt aber nichts aus und speichert keine Antworten.
Was Sie wissen sollten: Sie dürfen den Fragebogen nicht für Ihr Kind ausfüllen. Das Gesetz erlaubt eine Vertretung nur bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung (§ 15a Abs. 3 WPflG). Helfen beim Verstehen dürfen Sie selbstverständlich.
Was Pflicht ist und was nicht
Pflicht für Söhne ab Jahrgang 2008: den Fragebogen wahrheitsgemäß beantworten und, wenn eine Ladung kommt, zur Musterung erscheinen. Die Musterungspflicht gilt gesetzlich seit dem 1. Januar 2026. Nach Planung des Verteidigungsministeriums wird ab Mitte 2027 der ganze Jahrgang gemustert; nach Presseberichten gab es einzelne Ladungen schon 2026.
Freiwillig für Töchter: Sie bekommen den Brief ebenfalls, dürfen antworten, müssen aber nicht. Es gibt für sie keine Frist und kein Bußgeld.
Kein Wehrdienst gegen den Willen. Das ist der Kern, den viele Eltern zuerst wissen wollen. Der Wehrdienst ist freiwillig. Das Ausfüllen des Fragebogens begründet keine Pflicht, Wehrdienst zu leisten. Auch ein „wehrdienstfähig“ im Musterungsbescheid verpflichtet zu nichts. Eine Einberufung wäre nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall möglich oder wenn der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht per Gesetz beschließt. Das ist nicht geschehen (Stand 23.09.2026).
Angaben müssen stimmen. Falsche oder unvollständige Angaben sind ordnungswidrig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 WPflG). Wer einen Wert wie Größe oder Gewicht nicht genau kennt, gibt ihn so genau an, wie er kann; Erfinden ist nicht erlaubt.
Der Musterungstag
Die Musterung dauert laut Bundeswehr meist einen Tag. Sie besteht aus Anmeldung, einem Gesundheitsfragebogen mit ärztlichem Gespräch, einer körperlichen Untersuchung, einem Computertest, einem Gespräch und dem Ergebnis. Bei langer Anreise stellt die Bundeswehr eine Unterkunft. Notwendige Auslagen wie Fahrtkosten werden erstattet (§ 19 Abs. 5 WPflG).
Die Untersuchung findet in Unterwäsche statt und umfasst Sehen, Hören, Blutdruck, Herz und Lunge, Rücken und Gelenke, eine Urinprobe und eine Untersuchung im Intimbereich. Maßnahmen, die einer Behandlung gleichkommen, gibt es nur mit Zustimmung. Für die Intimuntersuchung soll Ihrem Kind nach der Untersuchungsvorschrift der Bundeswehr eine Ärztin oder ein Arzt des eigenen Geschlechts angeboten werden. Der Artikel „Die ärztliche Untersuchung, ehrlich erklärt“ beschreibt das im Detail; er richtet sich an Ihr Kind, ist aber auch für Sie lesbar.
Der Computertest prüft Logik, Reaktion, räumliches Vorstellen, Mustererkennung und Rechnen unter Zeitdruck. Die Bundeswehr veröffentlicht keine Aufgaben und keine Bestehensgrenzen. Ein Sporttest gehört nicht zur Musterung; er kommt nur für die Offizierlaufbahn dazu.
Das Ergebnis erfährt Ihr Kind meist am selben Tag mündlich. Der schriftliche Bescheid kommt per Post an Ihr Kind. Gegen ihn ist innerhalb von zwei Wochen Widerspruch möglich.
Wie Sie helfen können
Post ernst nehmen. Der erste Brief kommt als normaler Brief, nicht als Einschreiben. Wenn Ihr Kind noch bei Ihnen wohnt, sorgen Sie dafür, dass er nicht liegen bleibt. Wenn Ihr Kind im Ausland ist, leiten Sie den Brief weiter oder schicken Sie mit seinem Einverständnis ein Foto des QR-Codes.
Termin freihalten. Die Ladung zur Musterung nennt Datum, Ort und Unterlagen. Wer ohne Entschuldigung fehlt, riskiert eine Entscheidung nach Aktenlage und eine polizeiliche Vorführung. Wer krank ist, meldet sich vorher beim Karrierecenter.
Unterlagen sammeln. Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte, Allergiepass, Impfpass, Medikamentenliste, Brillenpass. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Beurteilung und verhindern Nachforderungen. Hier haben Eltern oft den besseren Überblick als ihre Kinder.
Zuhören statt drängen. Ob Ihr Kind sich einen Dienst vorstellen kann, ist seine Frage. Es hilft, wenn Sie beide Wege ernst nehmen und Ihre eigene Meinung als Meinung kennzeichnen. Die App bewertet keinen der beiden Wege.
Ehrlichkeit unterstützen. Falsche Angaben, vorgetäuschte Beschwerden oder Tricks bei der Untersuchung sind ordnungswidrig und können strafbar sein. Bitte helfen Sie Ihrem Kind nicht dabei, auch nicht gut gemeint.
Wenn Ihr Kind nicht will
Kein Interesse ist eine vollständige, zulässige Antwort. Sie hat für Söhne eine Folge: Die Musterungspflicht bleibt. Danach passiert nichts weiter.
Wer den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt, kann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Das ist ein Grundrecht nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Antrag ist ab sechs Monate vor dem 18. Geburtstag möglich, ohne Zustimmung der Eltern (§ 2 Abs. 4 KDVG). Wichtig: Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung befreit nicht vom Fragebogen und nicht von der Musterung (§ 3 Abs. 1 KDVG). Die Begründung muss Ihr Kind selbst schreiben; die zuständige Behörde erkennt Vorlagen und KI-Texte nicht als persönliche Begründung an.
Der Artikel „Kriegsdienstverweigerung: Grundrecht, Zuständigkeit, Ablauf“ erklärt das Verfahren und nennt Beratungsstellen beider Richtungen. Wenn Ihr Kind reden möchte, ist Zuhören mehr wert als ein Ratschlag.
Wenn Ihr Kind will
Auch das ist eine Entscheidung, die Ihrem Kind zusteht. Der freiwillige Wehrdienst dauert 6 bis 11 Monate mit sechs Monaten Probezeit, in der beide Seiten das Dienstverhältnis beenden können. Wer zwölf Monate oder länger dient, wird Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Der Sold hängt vom Dienstgrad ab. Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und ärztliche Versorgung sind frei, wenn sie dienstlich angeordnet sind. Einen Führerscheinzuschuss gibt es erst ab zwölf Monaten Dienst. Den Rechner dieser App können Sie gemeinsam nutzen; er zeigt Beträge mit Stand und Quelle als unverbindliche Schätzung. Der Artikel „Freiwilliger Wehrdienst: Dauer, Sold, Zuschüsse“ beschreibt die Modelle.
Für Fragen zu Laufbahn, Dauer und Standort ist die Karriereberatung der Bundeswehr zuständig, Hotline 0800 9800880. Ihr Kind kann sich dort beraten lassen, ohne sich festzulegen.
Ein Hinweis zum Kindergeld: Der freiwillige Wehrdienst allein ist kein Grund für Kindergeld. Es kann weiterlaufen, wenn der Dienst eine Ausbildung enthält, eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten vorliegt oder Ihr Kind nachweislich einen Ausbildungs- oder Studienplatz sucht; so hat es der Bundesfinanzhof 2025 entschieden (III R 43/22). Melden Sie den Dienstbeginn der Familienkasse und fragen Sie dort nach.
Häufige Fragen
Darf ich mit zur Musterung?
Dazu gibt es keine veröffentlichte Regel. Fragen Sie vorher beim Karrierecenter nach, das die Ladung geschickt hat. Das gilt auch bei Minderjährigen; Söhne können ab sechs Monate vor dem 18. Geburtstag gemustert werden.
Bekomme ich Post?
Nein. Alle Schreiben gehen an Ihr Kind, auch wenn es noch minderjährig ist (§ 44 Abs. 1 WPflG). Was Ihr Kind Ihnen zeigt, entscheidet es selbst.
Mein Kind hat eine Krankheit oder Behinderung. Was heißt das?
Der Fragebogen ist trotzdem zu beantworten; eine der Fragen betrifft genau das. Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, ist vom Wehrdienst befreit (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 WPflG). Das Gesetz erlaubt, auf die ärztliche Untersuchung zu verzichten, wenn nach den Angaben im Fragebogen eine Heranziehung ausgeschlossen erscheint (§ 17 Abs. 4 Satz 4 WPflG); ob und wann die Karrierecenter davon Gebrauch machen, ist nicht veröffentlicht. Halten Sie den Feststellungsbescheid bereit und sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind seine Unterlagen selbst kennt.
Was passiert mit den Daten meines Kindes?
Die Adresse stammt aus dem Melderegister. Empfänger sind das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und das Karrierecenter. Bei Töchtern ohne Interesse werden die Daten laut Bundeswehr unverzüglich gelöscht. Diese App speichert keine Angaben und überträgt nichts.
Was kostet die App und wie funktioniert Familienfreigabe?
Der Fragebogen-Begleiter, alle Wissensartikel, die Checkliste und der Rechner sind dauerhaft ohne Kauf nutzbar. Der CAT-Trainer enthält 20 Übungsaufgaben ohne Kauf. Wer unbegrenzt üben, den Probelauf (eine Testsimulation) und den Sporttest-Trainer nutzen möchte, braucht die Vollversion. Sie ist ein einmaliger Kauf über den Apple-Account, kein Abonnement. Den Preis sehen Sie in der App unter Einstellungen → Vollversion.
Mit der Familienfreigabe von Apple gilt ein Kauf für bis zu sechs Familienmitglieder. Wenn Ihr Kind die App auf dem eigenen iPhone nutzt und Sie die Vollversion kaufen, ist sie auch dort freigeschaltet. Umgekehrt können Sie für Kinder unter 18 die Funktion „Kaufanfrage“ (Ask to Buy) einschalten; dann bekommen Sie bei einem Kaufversuch Ihres Kindes eine Anfrage auf Ihr Gerät und entscheiden selbst. Unter Einstellungen → Vollversion finden Sie „Käufe wiederherstellen“ und den Weg zur Vollversion.
Quellen
- § 15a WPflG (Bereitschaftserklärung, Vertretung): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__15a.html
- § 2 WPflG (Aussetzung der Wehrpflicht): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html
- § 2a WPflG (Bedarfswehrpflicht): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2a.html
- § 11 WPflG (Befreiung schwerbehinderter Menschen): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html
- § 16 WPflG (Musterung, Alter): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__16.html
- § 17 WPflG (Musterungsverfahren; Abs. 4 Satz 4: Absehen von der Untersuchung): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__17.html
- § 44 WPflG (Zustellung an die Person selbst): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__44.html
- § 45 WPflG (Ordnungswidrigkeiten): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__45.html
- § 17 OWiG (Höhe der Geldbuße): https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html
- § 2 KDVG (Antrag ab 17 ½, ohne Zustimmung der Eltern): https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__2.html
- § 3 KDVG (Wirkung des Antrags): https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__3.html
- Bundeswehr, Fragebogen zur Wehrerfassung: https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fragebogen
- Bundeswehr, Musterung & Assessment: https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/musterung
- Bundesregierung, Fragen und Antworten zum Neuen Wehrdienst: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/antworten-zum-neuen-wehrdienst-2397476
- Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7894 vom 07.09.2026 (Bußgeld, Frage 14): https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107894.pdf
- BAFzA, Kriegsdienstverweigerung: https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-kdv
- Bundeswehr Karriere, FAQ: https://www.bundeswehrkarriere.de/entdecker/karriere-infos/faq
- Bundesfinanzhof, Pressemitteilung zu III R 43/22: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/kindergeldanspruch-waehrend-des-freiwilligen-wehrdienstes
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