Der Brief ist da: Was er ist und wie du antwortest

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Was der Brief ist

Nach deinem 18. Geburtstag bekommst du Post vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln. Das Amt ist die Behörde, die sich um die Wehrerfassung kümmert. Es hat deine Adresse aus dem Melderegister.

Der Brief fordert dich auf, eine sogenannte Bereitschaftserklärung abzugeben. Das ist ein Fragebogen. Er fragt, ob du dir einen Wehrdienst vorstellen kannst und ob du dafür grundsätzlich in Frage kommst. Die Rechtsgrundlage ist § 15a des Wehrpflichtgesetzes.

Angeschrieben werden alle Deutschen ab dem Geburtsjahrgang 2008, Männer und Frauen. Der Versand läuft fortlaufend nach Geburtsmonat, nicht für alle auf einmal. Wann genau der Jahrgang 2009 an der Reihe ist, hat die Behörde nicht veröffentlicht (Stand 23.09.2026).

Wichtig gleich am Anfang: Das Ausfüllen des Fragebogens begründet keine Pflicht, Wehrdienst zu leisten. Der Wehrdienst ist freiwillig.

Wer antworten muss

Für Männer ist die Antwort Pflicht. Maßgeblich ist das Geschlecht, das im Personenstandsregister eingetragen ist. Die Wehrpflicht gilt nach dem Grundgesetz nur für Männer, deshalb gilt auch die Antwortpflicht nur für sie.

Frauen und Personen mit anderem Geschlechtseintrag bekommen den Brief ebenfalls. Sie dürfen antworten, müssen es aber nicht. Für sie gibt es keine Frist und kein Bußgeld.

Ob du eine zweite Staatsangehörigkeit hast, spielt keine Rolle. Wer die deutsche hat, wird angeschrieben. Wer seinen ständigen Aufenthalt dauerhaft ins Ausland verlegt hat, für den ruht die Wehrpflicht (§ 1 Abs. 2 WPflG). Die Behörde arbeitet mit dem deutschen Melderegister; ob im Ausland gemeldete Deutsche einen Brief bekommen, hat sie nicht veröffentlicht.

Was gefragt wird

Der Fragebogen ist kurz. Die Bundeswehr gibt als Dauer etwa 15 Minuten an. Die Fragen folgen den Kategorien aus dem Gesetz. Sinngemäß geht es um:

Bei „kein Interesse“ endete der Fragebogen nach Presseberichten aus dem Jahr 2026 deutlich früher. Die App erklärt dir jedes Feld einzeln, füllt aber nichts aus und speichert keine Antworten.

Angaben müssen wahr und vollständig sein; falsche Angaben können ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn du einen Wert wie Größe oder Gewicht nicht genau kennst, gib ihn so genau an, wie du kannst. Absichtlich falsche oder unvollständige Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 WPflG).

Wie du antwortest

Online. Im Brief steht ein QR-Code mit persönlichen Zugangsdaten. Du scannst ihn mit dem Handy und landest auf dem Portal der Bundeswehr unter deinwehrdienst.de. Dort beantwortest du die Fragen und bekommst nach dem Absenden eine digitale Bestätigung. Ein Papierfragebogen liegt dem Brief nicht bei.

Auf Papier. Das Gesetz erlaubt auch eine schriftliche Antwort. Die Abgabe soll nach Auskunft der Bundesregierung grundsätzlich online erfolgen; wer das nicht kann, wendet sich an die Service-Hotline aus dem Brief und wird dort zur schriftlichen Abgabe beraten (Antwort der Bundesregierung vom 07.09.2026, BT-Drs. 21/7894).

Das Verfahren ist kostenfrei. Wenn dir notwendige Auslagen entstehen, werden sie erstattet.

Die Frist

Du hast einen Monat ab Zugang des Briefs. Das konkrete Datum steht im Brief, und das ist maßgeblich. Der Countdown in der App ist eine Hilfe, kein Ersatz für den Blick auf den Brief.

Wenn du den Brief verloren hast, gibt es kein zweites Erstschreiben. Neue Zugangsdaten bekommst du beim Service des Bundesamts (+49 30 1824-24242 oder DeinWehrdienst@bundeswehr.org). Sonst kommt nach Ablauf der Frist automatisch eine Erinnerung per Einschreiben mit neuen Zugangsdaten und neuer Frist. Mehr dazu im Artikel „Absenden und danach“.

Deine Eltern dürfen nicht für dich ausfüllen

Der Fragebogen ist deine Erklärung. Nach § 15a Abs. 3 des Wehrpflichtgesetzes darf dich beim Ausfüllen nur jemand vertreten, wenn du wegen einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht selbst antworten kannst.

Deine Eltern dürfen dir natürlich beim Verstehen helfen. Die Antworten gibst du selbst. Für Eltern gibt es in dieser App einen eigenen Artikel.

Häufige Fragen

Ich habe kein Interesse. Muss ich trotzdem antworten?

Wenn du ein Mann bist: ja. Die Antwort ist Pflicht, unabhängig davon, wie sie ausfällt. „Kein Interesse“ ist eine zulässige und vollständige Antwort. Sie hat für Männer eine Folge: Die Musterungspflicht bleibt bestehen. Was das bedeutet, erklärt der Artikel „Absenden und danach“.

Ich bin gerade im Ausland. Was mache ich?

Die Frist läuft ab Zugang an deiner Meldeadresse. Lass dir Post nachsenden oder bitte jemanden, den Brief zu öffnen und dir den QR-Code zu schicken. Wenn das nicht klappt, nimm Kontakt zum Service des Bundesamts auf; eine feste Regel für längere Auslandsaufenthalte hat die Behörde nicht veröffentlicht.

Ich habe eine Krankheit oder Behinderung. Muss ich antworten?

Ja, wenn du ein Mann bist. Eine der Fragen betrifft genau das. Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, ist vom Wehrdienst befreit (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 WPflG). Das ändert aber nichts an der Antwortpflicht.

Ist das schon die Einberufung?

Nein. Der Brief fragt nur ab. Eine Einberufung gegen deinen Willen gibt es derzeit nicht. Sie wäre nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall möglich oder wenn der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht per Gesetz beschließt. Das ist bislang nicht geschehen (Stand 23.09.2026).

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Der Service des Bundesamts ist über die Nummer im Brief erreichbar, außerdem per E-Mail an DeinWehrdienst@bundeswehr.org. Die App erklärt dir jedes Feld, entscheidet aber nichts für dich.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- und keine ärztliche Beratung. Unabhängige Lern-App. Keine offizielle App der Bundeswehr oder einer Behörde.