Absenden und danach

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Die Bestätigung

Wenn du den Fragebogen online abgeschickt hast, zeigt dir das Portal eine Bestätigung an. Mach einen Screenshot oder speichere sie. Das ist dein Nachweis, dass du fristgerecht geantwortet hast.

Danach musst du erst einmal nichts tun. Es gibt keine weitere Pflicht, die sofort folgt. In der App kannst du den Fragebogen als abgeschickt markieren. Dann bekommst du keine Erinnerungen an die Frist mehr.

Angaben müssen wahr und vollständig sein; falsche Angaben können ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn dir nach dem Absenden ein Fehler auffällt, melde dich beim Service des Bundesamts. Die Nummer steht in deinem Brief.

Was als Nächstes kommt

Das hängt davon ab, was du geantwortet hast.

Du hast Interesse an einer längeren Verpflichtung. Dann lädt dich die Bundeswehr zu einem Beratungsgespräch ein. Danach folgt ein Termin im Karrierecenter mit ärztlicher Untersuchung, Computertest und Gespräch. Wenn alles passt, kann ein Dienstbeginn zum Monatsanfang vereinbart werden.

Du hast Interesse an einer kurzen Verpflichtung. Dann kommt die Einladung zum Termin im Karrierecenter direkt.

Du bist ein Mann und hast kein Interesse. Dann bleibt die Musterungspflicht bestehen. Sie gilt gesetzlich seit dem 1. Januar 2026. Nach Planung des Verteidigungsministeriums wird ab Mitte 2027 der ganze Jahrgang gemustert, in 24 Musterungszentren. Eine Ladung kann aber auch früher kommen: Nach Presseberichten vom September 2026 haben Karrierecenter 2026 bereits Männer ohne Interesse geladen.

Du bist eine Frau oder hast einen anderen Geschlechtseintrag und kein Interesse. Dann ist das Verfahren für dich beendet. Laut Bundeswehr werden deine Daten unverzüglich gelöscht.

Zeiträume

Wie lange es vom Fragebogen bis zur Ladung dauert, hat die Behörde nicht veröffentlicht. Eine feste Spanne gibt es nicht. Bis die Musterungszentren Mitte 2027 arbeiten, laden die Karrierecenter nach ihren Möglichkeiten; seit Juli 2026 wurden laut Verteidigungsministerium fast 1.000 Männer gemustert, die im Fragebogen kein Interesse angegeben hatten (Pressemitteilung vom 18.09.2026).

Die Ladung kommt schriftlich per Post. Darin stehen Termin, Ort und die Unterlagen, die du mitbringen sollst. Sobald du einen Termin hast, trag ihn in der App ein. Dann bekommst du die Checkliste und den Ablauf für den Tag.

Bis dahin gilt: Du musst nicht nachfragen, nicht nachhaken, nichts vorbereiten. Wenn du willst, kannst du in der Zeit im CAT-Trainer üben.

Wenn du nicht antwortest

Wer die Frist verstreichen lässt, bekommt zuerst eine Erinnerung. Sie kommt per Einschreiben, enthält neue Zugangsdaten und setzt eine neue Frist. Nach der Ankündigung des Verteidigungsministeriums vom Mai 2026 sind das zwei Wochen.

Diese zweite Aufforderung ist der entscheidende Punkt. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist es eine Ordnungswidrigkeit, ihr nicht nachzukommen (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 15a Abs. 4 WPflG). Ebenfalls ordnungswidrig sind falsche oder unvollständige Angaben (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 WPflG). Erst wenn auch die Nachfrist verstreicht, kann also ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Zur Höhe gibt es zwei Angaben, und beide stimmen: Der gesetzliche Rahmen reicht bis 1.000 Euro (§ 17 Abs. 1 OWiG). Das Ministerium hat im Mai 2026 angekündigt, in der Praxis höchstens bis 250 Euro zu gehen, im Einzelfall auch weniger. Im zweiten Quartal 2026 (bis 2. Juli) wurde laut Bundesregierung kein einziger Bußgeldbescheid erlassen; die Verwaltungsvorschrift dazu wurde noch abgestimmt (Antwort vom 07.09.2026, BT-Drs. 21/7894). Eine veröffentlichte Verwaltungsvorschrift oder Meldung über erste Bescheide gab es bis zum 23.09.2026 nicht. Die Höhe wird immer im Einzelfall festgesetzt (Stand 23.09.2026).

Der Wehrbeauftragte des Bundestags hat gesagt, Bußgelder sollten das letzte Mittel bleiben. Die meisten antworten übrigens rechtzeitig: Im zweiten Quartal 2026 haben nach Angaben der Bundesregierung rund 96 Prozent der angeschriebenen Männer innerhalb der ersten Frist geantwortet (BT-Drs. 21/7894, Frage 12); bis zum 31. August 2026 lag die Quote laut Verteidigungsministerium weiterhin bei rund 96 Prozent (Pressemitteilung vom 18.09.2026).

Sonderfall: Frist verpasst

Erst einmal: Kein Grund zur Panik. Schick den Fragebogen jetzt ab, auch wenn das Datum vorbei ist. Wenn deine Zugangsdaten noch funktionieren, nutze sie. Wenn nicht, warte auf die Erinnerung per Einschreiben; sie enthält neue Zugangsdaten.

Du kannst auch selbst beim Service des Bundesamts anrufen und um neue Zugangsdaten bitten. Die Nummer steht im Brief; alternativ erreichst du das Amt unter +49 30 1824-24242 oder per E-Mail an DeinWehrdienst@bundeswehr.org.

Ein Bußgeld droht nicht sofort. Es kommt nach dem Gesetz erst in Betracht, wenn du auch der zugestellten Erinnerung mit Nachfrist nicht nachkommst. Wer nach der Erinnerung antwortet, hat seine Pflicht erfüllt.

Häufige Fragen

Ich habe „Interesse“ angegeben, will aber doch nicht. Was jetzt?

Deine Angabe im Fragebogen ist keine Verpflichtung. Du kannst eine Einladung ablehnen oder im Gespräch sagen, dass du es dir anders überlegt hast. Laut Bundeswehr hat das keine Folgen, weil der Dienst freiwillig ist. Nur die Musterung selbst bleibt für Männer Pflicht.

Kann ich meine Antworten nachträglich ändern?

Ob das Portal nachträgliche Änderungen zulässt, ist nicht veröffentlicht. Wende dich an den Service des Bundesamts. Bei einem Umzug musst du nichts melden; die Behörde arbeitet mit dem Melderegister.

Muss ich wegen Studium oder Ausbildung etwas beantragen?

Für den Fragebogen nicht. Für die Musterung gibt es keine Zurückstellung wegen Studium. Ob ein Termin wegen Prüfungen verlegt werden kann, ist eine Frage der Praxis vor Ort; frag beim Karrierecenter nach, sobald du eine Ladung hast.

Kommt jetzt eine Einberufung?

Nein. Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gibt es keine Einberufung gegen deinen Willen. Der Bundestag müsste dafür erst ein eigenes Gesetz beschließen. Das ist nicht geschehen (Stand 23.09.2026).

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- und keine ärztliche Beratung. Unabhängige Lern-App. Keine offizielle App der Bundeswehr oder einer Behörde.