Musterung 2027: Wer betroffen ist und was gilt
Wer gemustert wird
Zur Musterung müssen Männer, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Das sind die Jahrgänge 2008, 2009 und alle danach. Wer älter ist, wird nicht gemustert und bekommt auch keinen Fragebogen. So steht es in § 2 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes.
Maßgeblich ist das Geschlecht, das im Personenstandsregister eingetragen ist. Die Wehrpflicht gilt nach dem Grundgesetz nur für Männer, deshalb gilt auch die Musterungspflicht nur für sie.
Betroffen sind Deutsche. Eine zweite Staatsangehörigkeit ändert daran nichts. Wer seinen ständigen Aufenthalt und seine Lebensgrundlage dauerhaft im Ausland hat, für den ruht die Wehrpflicht (§ 1 Abs. 2 WPflG). Die Bundeswehr erklärt dazu, die Wehrpflicht ruhe für Deutsche, die zum Zeitpunkt der Erfassung keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Ob im Ausland gemeldete Deutsche trotzdem einen Brief bekommen, hat die Behörde nicht veröffentlicht.
Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, ist vom Wehrdienst befreit (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 WPflG). Den Fragebogen musst du trotzdem beantworten; eine der Fragen betrifft genau diesen Punkt.
Zeitplan: Pflicht seit 2026, ganzer Jahrgang ab Mitte 2027
Zwei Daten werden oft verwechselt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das geänderte Wehrpflichtgesetz und damit die Musterungspflicht für Männer ab Jahrgang 2008 (§ 2 Abs. 3 und 4, § 16 WPflG). Ab dem 1. Juli 2027 will das Verteidigungsministerium den ganzen Jahrgang mustern, in 24 neuen Musterungszentren. Im Regierungsentwurf stand dieses Datum noch im Gesetzestext; der Bundestag hat die Einschränkung vor der Verabschiedung gestrichen. Im geltenden Gesetz steht kein Datum, es findet sich nur noch in der Gesetzesbegründung. Der 1. Juli 2027 ist also eine Planung, kein Anspruch auf Aufschub.
Für dich heißt das: Eine Ladung kann auch vor Mitte 2027 kommen. Nach Presseberichten vom September 2026 haben Karrierecenter schon 2026 Männer geladen, die im Fragebogen kein Interesse angegeben hatten. Das Verteidigungsministerium nannte am 18. September 2026 fast 1.000 solcher Musterungen seit Juli 2026, soweit die Karrierecenter freie Kapazitäten hatten.
Verbindlich sind allein die Schreiben des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr, also dein Brief und deine Ladung, sowie die Angaben auf bundeswehr.de.
Jahrgang 2009: Briefe ab 2027
Der Fragebogen kommt laut Bundeswehr nach dem 18. Geburtstag. Jahrgang 2009 wird 2027 volljährig und ist deshalb ab 2027 an der Reihe. Die Briefe gehen fortlaufend über das Jahr raus, nicht für alle auf einmal.
Einen offiziellen Versandkalender für Jahrgang 2009 hat die Behörde nicht veröffentlicht (Stand 25.09.2026). Bis Ende August 2026 hat das Bundesamt über 451.400 Briefe an Jahrgang 2008 verschickt, davon rund 231.700 an Männer.
Was im Brief steht und wie du antwortest, erklärt der Artikel „Der Brief ist da: Was er ist und wie du antwortest“.
Was für Frauen gilt
Frauen und Personen mit anderem Geschlechtseintrag bekommen den Fragebogen ebenfalls. Für sie ist alles freiwillig: keine Antwortpflicht, keine Frist, kein Bußgeld, keine Musterungspflicht. Gibt jemand von ihnen kein Interesse an, werden die Daten laut Bundeswehr unverzüglich gelöscht.
Wer als Frau Interesse an einem Wehrdienst hat, durchläuft laut Bundeswehr dasselbe Verfahren wie männliche Freiwillige: ärztliche Untersuchung, Computertest, Gespräch.
Erst Fragebogen, dann Ladung
Am Anfang steht der Fragebogen. Er heißt im Gesetz Bereitschaftserklärung (§ 15a WPflG) und fragt, ob du dir einen Wehrdienst vorstellen kannst. Für Männer ist die Antwort Pflicht. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang. Angaben müssen wahr und vollständig sein; falsche Angaben können ein Bußgeld nach sich ziehen. Das Ausfüllen des Fragebogens begründet keine Pflicht, Wehrdienst zu leisten. Der Wehrdienst ist freiwillig.
Wie es weitergeht, hängt von deiner Antwort ab. Bei Interesse folgt eine Einladung zur Beratung oder zum Assessment. Männer ohne Interesse werden zur Musterung geladen. Die Ladung kommt schriftlich vom Karrierecenter und nennt Termin, Ort und die Unterlagen, die du mitbringen sollst (§ 17 Abs. 3 WPflG). Wie viel Zeit zwischen Fragebogen und Ladung liegt, hat die Behörde nicht veröffentlicht.
Wer ohne Entschuldigung nicht erscheint, muss damit rechnen, dass das Karrierecenter die polizeiliche Vorführung anordnet (§ 44 Abs. 2 WPflG); scheitert sie oder verspricht sie keinen Erfolg, wird nach Aktenlage entschieden (§ 17 Abs. 10 WPflG). Ein Bußgeld nennt das Gesetz für das Fernbleiben selbst nicht. Wer krank ist, meldet sich vorher beim Karrierecenter. Wie der Tag abläuft, steht im Artikel „So läuft der Tag ab“.
Kein Wehrdienst gegen deinen Willen
Die Musterung stellt fest, ob du wehrdienstfähig bist. Sie verpflichtet dich nicht, Wehrdienst zu leisten. Auch ein „wehrdienstfähig“ im Musterungsbescheid ändert daran nichts. Der Wehrdienst ist freiwillig.
Der Grund steht im Gesetz. Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten nur einzelne Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes, darunter Fragebogen und Musterung; die Pflicht zum Wehrdienst selbst ist ausgesetzt (§ 2 Abs. 3 WPflG). Zurückkommen könnte sie im Spannungs- oder Verteidigungsfall (§ 2 Abs. 2 WPflG) oder wenn der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht per Gesetz anordnet (§ 2a WPflG). Beides ist bislang nicht geschehen (Stand 25.09.2026).
Wer den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt, kann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen (Art. 4 Abs. 3 GG). Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung befreit nicht vom Fragebogen und nicht von der Musterung (§ 3 Abs. 1 KDVG). Der Artikel „Kriegsdienstverweigerung: Grundrecht, Zuständigkeit, Ablauf“ erklärt das Verfahren und nennt Beratungsstellen beider Richtungen.
Ein paar Zahlen
Zur Größenordnung: Jeder Jahrgang umfasst rund 650.000 junge Menschen, davon etwa 350.000 Männer. Im zweiten Quartal 2026 wurden laut Bundesregierung 1.490 Personen gemustert; 1.131 wurden als wehrdienstfähig und 359 als nicht wehrdienstfähig eingestuft. Alle 1.490 gehörten zum Jahrgang 2008 und hatten im Fragebogen Interesse an einem Wehrdienst angegeben (Antwort der Bundesregierung vom 07.09.2026, BT-Drs. 21/7894, Fragen 17 und 18); die Musterung von Männern ohne Interesse begann laut Verteidigungsministerium erst im Juli 2026.
Einen Bußgeldbescheid wegen des Fragebogens hat die Behörde im zweiten Quartal 2026 nicht erlassen (Frage 14). Ein Bußgeld kommt nach dem Gesetz nur in Betracht, wenn Angaben falsch oder unvollständig sind oder wenn auch eine zugestellte zweite Aufforderung missachtet wird (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WPflG).
Diese Zahlen sagen nichts darüber, wie deine Musterung ausgeht. Ob und mit welchem Grad du wehrdienstfähig bist, stellt allein der Musterungsarzt fest. Die Begriffe erklärt der Artikel „Tauglichkeit: Was die Begriffe bedeuten“.
Häufige Fragen
Werde ich 2027 gemustert, wenn ich 2009 geboren bin?
Wenn du ein Mann bist, gilt für dich die Musterungspflicht. Nach deinem 18. Geburtstag kommt der Fragebogen; gibst du kein Interesse an, folgt eine Ladung. Ob das noch 2027 passiert, hängt von deinem Geburtsmonat und von der Behörde ab; einen Zeitplan hat sie nicht veröffentlicht.
Ich bin Jahrgang 2008 und habe kein Interesse angegeben. Kommt trotzdem eine Ladung?
Ja, damit musst du rechnen. Die Musterungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2026, unabhängig von deiner Antwort. Wann deine Ladung kommt, steht nicht fest.
Müssen Frauen zur Musterung?
Nein. Frauen sind nicht wehrpflichtig. Sie bekommen den Fragebogen und dürfen sich freiwillig melden; Pflicht, Frist oder Bußgeld gibt es für sie nicht.
Muss ich nach der Musterung Wehrdienst leisten?
Nein. Die Musterung stellt nur fest, ob du wehrdienstfähig bist. Der Wehrdienst ist freiwillig; eine Einberufung gegen deinen Willen wäre nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall möglich oder nach einem Gesetz des Bundestags zur Bedarfswehrpflicht.
Gilt das auch mit zweiter Staatsangehörigkeit oder im Ausland?
Mit zweiter Staatsangehörigkeit: ja, entscheidend ist die deutsche. Wer seinen ständigen Aufenthalt und seine Lebensgrundlage dauerhaft im Ausland hat, für den ruht die Wehrpflicht (§ 1 Abs. 2 WPflG). Bei einem vorübergehenden Aufenthalt, etwa Studium oder Work and Travel, läuft die Frist ab Zugang des Briefs an deiner Meldeadresse; lass dir Post nachsenden oder frag beim Service des Bundesamts nach.
Dazu kommt eine Regel im Gesetz: Männer ab 17 brauchen für einen Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten eine Genehmigung des Karrierecenters (§ 3 Abs. 2 WPflG). Wer ohne diese Genehmigung dauerhaft ins Ausland zieht, für den ruht die Wehrpflicht nicht (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 WPflG). Nach Presseberichten vom April 2026 hat das Verteidigungsministerium erklärt, die Genehmigung gelte als erteilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist; eine veröffentlichte Regelung dazu gibt es nicht (Stand 25.09.2026). Wenn du länger als drei Monate ins Ausland gehst, frag vorher beim Karrierecenter nach.
Ab wann kann ich gemustert werden?
Männer können schon sechs Monate vor dem 18. Geburtstag gemustert werden, also ab 17 ½ (§ 16 Abs. 3 WPflG). Der Fragebogen kommt laut Bundeswehr allerdings erst nach dem 18. Geburtstag. Ab 17 ½ ist auch ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung möglich, ohne Zustimmung der Eltern (§ 2 Abs. 4 KDVG).
Quellen
- § 1 WPflG (Wehrpflicht; Ruhen bei ständigem Aufenthalt im Ausland, Abs. 2; kein Ruhen ohne Genehmigung, Abs. 3 Nr. 2): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__1.html
- § 2 WPflG (Geltung im Spannungs- oder Verteidigungsfall, Abs. 2; Aussetzung der Wehrpflicht, Abs. 3; Geltung für Jahrgänge ab 2008, Abs. 4): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html
- § 2a WPflG (Bedarfswehrpflicht): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2a.html
- § 3 WPflG (Abs. 2: Genehmigung für Auslandsaufenthalte über drei Monate): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html
- § 11 WPflG (Befreiung schwerbehinderter Menschen): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html
- § 15a WPflG (Bereitschaftserklärung): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__15a.html
- § 16 WPflG (Musterung; Abs. 3: ab sechs Monate vor dem 18. Geburtstag): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__16.html
- § 17 WPflG (Musterungsverfahren; Abs. 3 Ladung, Abs. 10 Aktenlage): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__17.html
- § 44 WPflG (Zustellung; Abs. 2 Vorführung): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__44.html
- § 45 WPflG (Ordnungswidrigkeiten, Abs. 1 Nr. 1 und 2): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__45.html
- § 2 KDVG (Antrag ab 17 ½, ohne Zustimmung der Eltern): https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__2.html
- § 3 KDVG (Wirkung des Antrags): https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__3.html
- Bundeswehr, Fragebogen zur Wehrerfassung (Brief nach dem 18. Geburtstag, Pflicht für Männer, Löschung): https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fragebogen
- Bundeswehr, Erste Briefe mit QR-Code (15.01.2026): https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/neuer-wehrdienst-versand-briefe-6058746
- Bundeswehr, Musterung & Assessment mit FAQ (Frauen, Staatsangehörigkeit, Deutsche im Ausland): https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/musterung
- Bundesregierung, Fragen und Antworten zum Neuen Wehrdienst: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/antworten-zum-neuen-wehrdienst-2397476
- BMVg, Standortentscheidungen für Musterungszentren (07.05.2026): https://www.bmvg.de/de/presse/standortentscheidungen-musterungszentren-6100396
- BMVg, Pressemitteilung vom 18.09.2026 (fast 1.000 Musterungen seit Juli 2026, Briefe bis 31.08.2026, 24 Zentren ab Juli 2027): https://www.bmvg.de/de/presse/bundeswehr-weiter-auf-gesetzlich-festgelegtem-aufwuchspfad-6156012
- Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7894 vom 07.09.2026 (Frage 14 Bußgeld, Fragen 17 und 18 Musterungszahlen Q2/2026, Frage 22 Sommer 2027): https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107894.pdf
- Regierungsentwurf WDModG, BT-Drs. 21/1853 vom 29.09.2025 (S. 10: § 2 Abs. 3 mit Maßgabe „erst ab dem 1. Juli 2027“; S. 3 und 65: Begründung): https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdf
- Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses, BT-Drs. 21/3076 vom 03.12.2025 (S. 10: § 2 Abs. 3 ohne Datum): https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103076.pdf
- Bundestag, Textarchiv zur Verabschiedung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (05.12.2025): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-wehrdienst-1128220
- Berliner Zeitung, Ladungen 2026 (04.09.2026): https://www.berliner-zeitung.de/article/verwirrung-bundeswehr-musterung-briefe-10356107
- Legal Tribune Online, Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte (07.04.2026): https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wehrdienst-wehrpflicht-genehmigung-ausland-maenner-gesetz-bundeswehr
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