Rechte und Pflichten am Musterungstag

· Lesezeit etwa 5 Minuten

Deine Pflichten

Erscheinen. Wenn das Karrierecenter dich lädt, musst du zum Termin kommen. Das steht in § 17 Abs. 3 des Wehrpflichtgesetzes. Wer ohne Entschuldigung fehlt, riskiert zwei Dinge: eine Entscheidung nach Aktenlage, also ohne dich (§ 17 Abs. 10), und eine Vorführung durch die Polizei, die das Karrierecenter anordnen kann (§ 44 Abs. 2). Ein Bußgeld nennt das Gesetz für das Fernbleiben selbst nicht; es droht aber, wenn du verlangte Auskünfte nicht, falsch oder unvollständig gibst (§ 45 Abs. 1 Nr. 3). Wer krank ist oder einen wichtigen Grund hat, meldet sich vorher. Die Kontaktdaten stehen in der Ladung.

Mitwirken. Du musst dich untersuchen lassen und die Unterlagen mitbringen, die in der Ladung stehen. Das Karrierecenter darf vorab auch schriftlich, elektronisch oder mündlich Auskünfte verlangen.

Wahrheit. Angaben müssen wahr und vollständig sein; falsche Angaben können ein Bußgeld nach sich ziehen. Das gilt für den Gesundheitsfragebogen genauso wie für das Gespräch (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 WPflG). Vorgetäuschte Beschwerden oder manipulierte Werte können darüber hinaus strafbar sein.

Deine Rechte

Keine Eingriffe ohne Zustimmung. Untersuchungsmaßnahmen, die einer Behandlung oder Operation gleichkommen, gibt es nur mit deiner Zustimmung (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WPflG). Die Untersuchungsvorschrift zählt dazu unter anderem Endoskopien, Biopsien, Kontrastmittel und eine psychiatrische Exploration. Einfache Maßnahmen wie eine Blutentnahme aus der Vene oder eine Röntgenuntersuchung gelten nach dem Gesetz nicht als solcher Eingriff (§ 17 Abs. 6 Satz 2). Ein Drogenscreening braucht nach der Untersuchungsvorschrift regelhaft deine Zustimmung.

Ärztin oder Arzt deines Geschlechts. Für die Untersuchung im Intimbereich soll dir nach der Untersuchungsvorschrift der Bundeswehr eine gleichgeschlechtliche Ärztin oder ein gleichgeschlechtlicher Arzt angeboten werden. Das steht in der internen Vorschrift, nicht im Gesetz. Lehnst du auch dann ab, soll eine fachärztliche Untersuchung veranlasst werden.

Eigene Befunde vorlegen. Eine freie Arztwahl gibt es nicht. Du darfst und solltest aber Arztbriefe, Befunde und Berichte deiner eigenen Ärztinnen und Ärzte vorlegen. Die Vorschrift sieht vor, dass sie berücksichtigt werden.

Ergebnisse bekommen. Das Ergebnis der Untersuchung wird mit Tauglichkeits- und Verwendungsgrad schriftlich festgehalten, und du bekommst eine Abschrift ausgehändigt (§ 17 Abs. 5 WPflG). Frag nach, wenn du sie nicht bekommst.

Kosten erstattet bekommen. Das Verfahren ist kostenfrei. Notwendige Auslagen wie Fahrtkosten werden erstattet, auch Kosten für Unterlagen, die du auf Verlangen beschaffen musst, ebenso Verdienstausfall, wenn du schon arbeitest (§ 19 Abs. 5 WPflG). Bewahre Belege auf. Das Verfahren regelt eine Rechtsverordnung; wie der Antrag konkret läuft, erfährst du vor Ort.

Begleitperson. Dazu gibt es keine veröffentlichte Regel, weder im Gesetz noch in der Untersuchungsvorschrift. Frag vorher beim Karrierecenter nach, ob eine Begleitperson möglich ist; das gilt auch für Eltern Minderjähriger.

Datenschutz

Deine Daten kommen aus dem Melderegister und aus deinen eigenen Angaben. Empfänger sind das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und das Karrierecenter, das dich gemustert hat. Bei einem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung außerdem das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Wer als nicht wehrdienstfähig eingestuft wird, dessen Daten aus dem Eignungstest werden unverzüglich gelöscht (§ 17 Abs. 9). Die Personalunterlagen ungedienter Wehrpflichtiger richten sich nach dem Soldatengesetz (§ 25). Es gelten die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

Diese App speichert keine deiner Antworten und überträgt nichts. Sie erklärt nur.

Der Bescheid

Das Ergebnis der Musterung bekommst du als schriftlichen Musterungsbescheid (§ 19 Abs. 4). Er wird dir zugestellt. Am Tag selbst erfährst du das Ergebnis oft schon mündlich. Im Bescheid steht dein Tauglichkeitsgrad in Klartext und, wenn du wehrdienstfähig bist, dein Verwendungsgrad. Hast du einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt, enthält er keine Feststellungen zur Eignung für Verwendungen (§ 16 Abs. 2 Satz 2). Was die Begriffe bedeuten, erklärt der Artikel „Tauglichkeit: Was die Begriffe bedeuten“.

Ein „wehrdienstfähig“ verpflichtet dich zu nichts. Der Dienst bleibt freiwillig. Eine Einberufung gegen deinen Willen gibt es derzeit nicht.

Widerspruch

Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Zustellung (§ 33 Abs. 1). Du legst ihn schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Behörde ein, die den Bescheid erlassen hat, also beim Karrierecenter. Über den Widerspruch entscheidet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid hat aufschiebende Wirkung (§ 33 Abs. 2). Das heißt: Solange er läuft, gilt der Bescheid nicht als endgültig. Eigene Befunde, die du beilegst, stärken deinen Widerspruch.

Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, ist eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Eine Berufung gegen dessen Urteil ist in Wehrpflichtsachen ausgeschlossen (§ 34). Spätestens hier ist eine Rechtsberatung sinnvoll; diese App ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kann ich den Termin verlegen lassen?

Frag beim Karrierecenter nach, sobald du die Ladung hast. Für Prüfungen oder wichtige Termine ist eine Verlegung eine Frage der Praxis vor Ort, keine gesetzliche Regel.

Was ist, wenn ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin?

Sprich es am Tag selbst an und lass dir das Ergebnis erklären. Danach hast du zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids für den Widerspruch. Eine nochmalige Untersuchung durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt kann das Karrierecenter anordnen (§ 17 Abs. 4); einen ausdrücklichen Anspruch darauf nennt das Gesetz nicht. Du kannst sie anregen; der Weg, der dir in jedem Fall offensteht, ist der Widerspruch mit eigenen Befunden.

Muss ich mein Handy abgeben?

Dazu gibt es keine veröffentlichte Regel. Geh davon aus, dass du es während des Computertests nicht benutzen darfst.

Ich bin noch nicht 18. Gilt das alles auch für mich?

Männer können ab sechs Monate vor dem 18. Geburtstag gemustert werden (§ 16 Abs. 3). Die Ladung geht dann an dich selbst (§ 44 Abs. 1). Deine Eltern dürfen dich unterstützen. Ob sie mitkommen können, klärst du mit dem Karrierecenter.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- und keine ärztliche Beratung. Unabhängige Lern-App. Keine offizielle App der Bundeswehr oder einer Behörde.