Die ärztliche Untersuchung, ehrlich erklärt
Worum es geht
Die Untersuchung soll klären, ob du körperlich und geistig für einen Wehrdienst in Frage kommst. Das Gesetz nennt das „eingehende ärztliche Untersuchung“ (§ 17 Abs. 4 WPflG). Du bist verpflichtet, dich untersuchen zu lassen. Was dabei genau passiert, regelt eine interne Vorschrift der Bundeswehr. Sie ist über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich geworden und ist unsere Hauptquelle.
Die Vorschrift verlangt ausdrücklich Taktgefühl und den Schutz deiner Intimsphäre. Das darfst du erwarten.
Ob die Musterungszentren ab 2027 den vollen Umfang dieser Vorschrift anwenden oder eine gekürzte Fassung, ist nicht veröffentlicht.
Was untersucht wird
- Gesundheitsfragebogen und Gespräch. Vorerkrankungen, Operationen, Medikamente, Allergien, psychische Gesundheit, Konsum von Alkohol, Drogen oder Nikotin, Auslandsaufenthalte.
- Größe, Gewicht, Taillenumfang. Gemessen in Unterwäsche. Das Verhältnis von Taille zu Körpergröße wird erfasst. Die Grenzwerte stehen in einem nicht öffentlichen Dokument.
- Sehen. Sehschärfe je Auge und beidäugig, mit und ohne Brille oder Kontaktlinsen. Farbsehtest. Bring deine Sehhilfe mit.
- Hören. Blick ins Ohr und Hörtest mit Kopfhörer in ruhiger Umgebung. Hörgeräte werden dafür abgenommen.
- Blutdruck und Puls. Erst in Ruhe. Dann 20 zügige Kniebeugen, danach wird erneut gemessen, bis sich die Werte erholt haben. Medikamente werden berücksichtigt.
- Herz, Lunge, Bauch. Abhören und Abtasten. Ein EKG gibt es nur in bestimmten Fällen.
- Rücken, Gelenke, Füße. Haltung, Beweglichkeit der Wirbelsäule, Gelenke, Fußstellung.
- Haut. Beurteilt wird, ob Hauterkrankungen im Gemeinschaftsleben oder mit Ausrüstung ein Problem wären.
- Urinprobe. Ein Teststreifen prüft unter anderem Eiweiß, Zucker, Blut und Entzündungszeichen. Bei auffälligen Werten wird zuerst wiederholt.
- Intimbereich. Details in den Häufigen Fragen unten.
Was du mitbringen solltest: Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte, Allergiepass, Medikamentenliste, Brille oder Kontaktlinsen. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Beurteilung und ersparen Nachforderungen.
Was du ablehnen kannst und was nicht
Du musst dich untersuchen lassen. Das ist die Pflicht. Aber die Untersuchung hat Grenzen, die im Gesetz und in der Vorschrift stehen.
Untersuchungsmaßnahmen, die einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation gleichkommen, gibt es nur mit deiner Zustimmung (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WPflG). Die Vorschrift zählt dazu unter anderem Endoskopien, Biopsien, Kontrastmittel und eine psychiatrische Exploration. Einfache Maßnahmen wie eine Blutentnahme aus der Vene oder eine Röntgenuntersuchung gelten nach dem Gesetz ausdrücklich nicht als solcher Eingriff (§ 17 Abs. 6 Satz 2 WPflG). Eine Blutentnahme wäre also zumutbar. Ob sie bei der Pflichtmusterung vorkommt, ist nicht veröffentlicht; der Kandidat im Erfahrungsbericht der Bundeswehr nennt einen Urintest, aber keine Blutentnahme.
Eine Abschrift des Untersuchungsergebnisses wird dir ausgehändigt (§ 17 Abs. 5 WPflG). Du kannst eigene Befunde vorlegen, und du solltest es tun. Eine freie Arztwahl gibt es nicht; untersucht wird von Ärztinnen und Ärzten der Bundeswehr.
Was hier nicht steht
Dieser Artikel enthält keine Tipps, wie du Werte beeinflussen könntest. Falsche Angaben, vorgetäuschte Beschwerden oder manipulierte Messwerte sind ordnungswidrig (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 WPflG) und können strafbar sein. Angaben müssen wahr und vollständig sein; falsche Angaben können ein Bußgeld nach sich ziehen.
Er enthält auch keine Aussage dazu, welcher Befund zu welchem Ergebnis führt. Das entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach einer internen Vorschrift, deren Grenzwerte nicht öffentlich sind.
Häufige Fragen
Muss ich mich komplett ausziehen?
Nein. Die Untersuchung findet in Unterwäsche statt. Größe und Gewicht werden so gemessen, und der Bewegungsapparat lässt sich so beurteilen. Nur für die Untersuchung im Intimbereich wird auch der Genitalbereich freigemacht. Zieh am Morgen Kleidung an, die du schnell aus- und anziehen kannst.
Wird der Genitalbereich untersucht?
Ja. Die Genitalorgane werden vor allem angesehen, die Hoden auch abgetastet. Die Leistenlymphknoten werden mit einbezogen. Geachtet wird auf Lageveränderungen der Hoden, Krampfadern, Geschwülste, Zeichen von Infektionen oder Hormonstörungen und auf einen Leistenbruch. Der Kandidat im Erfahrungsbericht der Bundeswehr beschreibt es als „vorsichtiges Abtasten“. Es ist eine ärztliche Routineuntersuchung, nichts weiter.
Kann ich eine Ärztin oder einen Arzt meines Geschlechts bekommen?
Die Vorschrift sieht vor, dass dir für die Intimuntersuchung eine gleichgeschlechtliche Ärztin oder ein gleichgeschlechtlicher Arzt angeboten werden soll. Das steht in der internen Vorschrift der Bundeswehr, nicht im Gesetz. Sag es vorher. Wenn du die Untersuchung auch dann nicht möchtest, soll stattdessen eine fachärztliche Untersuchung veranlasst werden, also bei einer Urologin oder einem Urologen.
Wird mein Urin auf Drogen getestet?
Der Standard-Urintest mit Teststreifen prüft Gesundheitswerte, keine Drogen. Ein Drogenscreening ist nach der Vorschrift bei Bewerberinnen und Bewerbern grundsätzlich vorgesehen, sonst nur bei medizinischem Anlass, und es braucht regelhaft deine Zustimmung. Ob bei der Pflichtmusterung ohne Interesse gescreent wird, ist nicht veröffentlicht. Ehrlich bleiben ist auch hier die Antwort: Konsum wird im Gespräch zur Vorgeschichte abgefragt.
Kann ich eine Begleitperson mitnehmen?
Dazu gibt es keine veröffentlichte Regel, weder im Gesetz noch in der Vorschrift. Frag vorher beim Karrierecenter nach, das dich geladen hat; das gilt auch für Eltern Minderjähriger.
Was passiert mit meinen Daten?
Das Untersuchungsergebnis wird schriftlich festgehalten und dir als Abschrift ausgehändigt. Wer als nicht wehrdienstfähig eingestuft wird, dessen Daten aus dem Eignungstest werden unverzüglich gelöscht (§ 17 Abs. 9 WPflG). Es gelten die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz. Mehr im Artikel „Rechte und Pflichten am Musterungstag“.
Kann ich eine Untersuchung ablehnen?
Maßnahmen, die einer Behandlung gleichkommen: ja, siehe oben. Die Untersuchung als Ganzes nicht, sie ist Pflicht. Für die Intimuntersuchung gibt es den Weg über eine gleichgeschlechtliche Ärztin oder einen gleichgeschlechtlichen Arzt und danach den Facharztweg. Eine nochmalige Untersuchung durch andere Ärzte kann das Karrierecenter anordnen; einen ausdrücklichen Anspruch darauf nennt das Gesetz nicht. Dein Weg bei Zweifeln am Ergebnis ist der Widerspruch mit eigenen Befunden.
Was ist, wenn etwas gefunden wird?
Dann steht es in deinem Ergebnis, und die Ärztin oder der Arzt bespricht es mit dir. Für dich ist das eine Information über deine Gesundheit, die du auch außerhalb der Musterung nutzen kannst. Ob und mit welchem Grad du wehrdienstfähig bist, stellt allein der Musterungsarzt fest. Dieser Artikel erklärt, was passiert; er bewertet dich nicht.
Quellen
- Zentralvorschrift A1-831/0-4000 „Wehrmedizinische Begutachtung“, Version 4.1 (IFG-Veröffentlichung): https://media.frag-den-staat.de/files/foi/885726/a1-831-0-4000-v4-1.pdf
- § 17 WPflG (Untersuchungspflicht, nochmalige Untersuchung, Eingriffe und Blutentnahme, Aushändigung, Löschung): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__17.html
- § 45 WPflG (Ordnungswidrigkeiten, Abs. 1 Nr. 3 Auskünfte): https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__45.html
- Bundeswehr, Musterung & Assessment: https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/musterung
- Bundeswehr, Erfahrungsbericht eines Kandidaten (nennt Urintest, keine Blutentnahme): https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/musterung/interview-kandidat-6077096
- Bundeswehr, Interview zum Ablauf: https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/musterung/interview-experte-6077098
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