Tauglichkeit: Was die Begriffe bedeuten

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Vorab

Ob und mit welchem Grad du wehrdienstfähig bist, stellt allein der Musterungsarzt fest. Diese Übersicht erklärt die Begriffe, sie bewertet dich nicht.

Es gibt hier keinen Selbsttest, keine Tabelle „mit diesem Befund bist du raus“ und keine Gewichtsgrenzen. Die Grenzwerte stehen in einem internen Dokument der Bundeswehr, das nicht öffentlich ist. Alles andere wäre geraten.

Die drei Grade im Gesetz

§ 8a des Wehrpflichtgesetzes kennt seit der Reform drei Tauglichkeitsgrade:

Für Wehrdienstfähige gibt es zusätzlich zwei Verwendungsgrade:

Die Folgen stehen ebenfalls im Gesetz. Wer nicht wehrdienstfähig ist, wird nicht herangezogen (§ 9). Wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist, wird zurückgestellt (§ 12), mit einem Zeitpunkt für eine mögliche Nachuntersuchung. Wer wehrdienstfähig ist, hat damit keine Pflicht zum Dienst; der bleibt freiwillig.

T1 bis T5: interne Codes

Die Kürzel „T1“ bis „T5“ kennst du vielleicht aus Gesprächen oder aus dem Internet. Sie stammen aus einer Dienstvorschrift der Bundeswehr zur wehrmedizinischen Begutachtung. Dort heißen sie Signierziffern. Die Vorschrift sagt, sie würden „bis auf Weiteres“ weiterverwendet, obwohl das Gesetz sie nicht mehr nennt.

Sie sind also weder abgeschafft noch bloß umgangssprachlich. Sie sind interne Codes. Dein Bescheid nennt die Klartextbegriffe aus dem Gesetz. Die Übersicht stammt aus der Vorschrift, Version 4.1 (Stand März 2024), die Bedeutungen sind sinngemäß wiedergegeben. Sie kann sich ändern; ob die Musterungszentren ab 2027 mit einer neuen Fassung arbeiten, ist nicht veröffentlicht.

Für die Pflichtmusterung eines Wehrpflichtigen sieht die Vorschrift die Codes 1, 2, 4, 5 und 6 vor. Der Code 3 ist nach der Vorschrift nur für Bewerberinnen und Bewerber vorgesehen.

Dazu gibt es weitere Codes für Reservisten, die für dich bei der Musterung keine Rolle spielen.

Gesundheitsziffern: das System dahinter

Jeder Befund, der für die Beurteilung eine Rolle spielt, bekommt in der Dokumentation eine sogenannte Gesundheitsziffer. Sie besteht aus einer römischen Zahl von I bis VI für den Schweregrad und einer arabischen Zahl für die Art des Befunds.

Welche Ziffern für welche Verwendung ausschließen, steht seit März 2024 in einem Begleitdokument zur Vorschrift, das nicht öffentlich ist. Deshalb kann dir niemand außerhalb der Bundeswehr seriös sagen, ob eine Brille, eine Allergie oder ein früherer Bruch zu einer Einschränkung führt. Wer das behauptet, rät.

Was öffentlich ist, sind die Grundsätze: Es gibt Abklärungsschwellen, zum Beispiel beim Blutdruck, die eine weitere Untersuchung auslösen, aber keinen Ausschluss bedeuten. Eine Brille ist für sich kein Ausschlussgrund. Akute Erkrankungen, Verletzungen und laufende Behandlungen führen nach der Vorschrift typischerweise zu „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“.

Was in deinem Bescheid steht

Der Musterungsbescheid kommt schriftlich (§ 19 Abs. 4). Er nennt deinen Tauglichkeitsgrad in Klartext und, wenn du wehrdienstfähig bist, deinen Verwendungsgrad. Dazu die Verfügbarkeit (§ 16 Abs. 2). Eine Abschrift der Untersuchungsergebnisse selbst bekommst du am Tag der Musterung ausgehändigt (§ 17 Abs. 5).

Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist: Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Karrierecenter, schriftlich oder zur Niederschrift (§ 33). Eigene Befunde helfen. Details im Artikel „Rechte und Pflichten am Musterungstag“.

Zahlen, ohne Deutung

Im zweiten Quartal 2026 wurden laut Bundesregierung 1.131 Personen als wehrdienstfähig und 359 als nicht wehrdienstfähig eingestuft, zusammen 1.490 (Antwort vom 07.09.2026, BT-Drs. 21/7894, Fragen 17 und 18). Alle 1.490 gehörten dem Jahrgang 2008 an und hatten Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst erklärt. Auf deinen Jahrgang oder auf dich lässt sich das nicht übertragen.

Häufige Fragen

Kann sich mein Grad ändern?

Ja. Eine Zurückstellung endet zum genannten Zeitpunkt. Das Ergebnis einer Untersuchung gilt nach der Vorschrift grundsätzlich 36 Monate. Vor einer Einberufung nach mehr als drei Jahren ist eine erneute Untersuchung vorgesehen (§ 20b). Wer sich als Bewerberin oder Bewerber meldet, wird nach den Regeln für Bewerber beurteilt, bei denen auch der Code 3 vorkommt.

Was heißt „verwendungsfähig mit Einschränkung“?

Dass du wehrdienstfähig bist, aber bestimmte Tätigkeiten für dich ausgeschlossen sind. Welche, steht in deinen Unterlagen. Für die Frage, ob du dienen musst, ändert das nichts: Der Dienst ist freiwillig.

Ich habe im Internet gelesen, dass T3 abgeschafft ist. Stimmt das?

Der Code 3 existiert in der aktuellen Vorschrift, aber nur für Bewerberinnen und Bewerber, nicht für die Pflichtmusterung. Ältere Texte im Internet können sich auf frühere Fassungen der Vorschrift beziehen.

Kann ich vorher herausfinden, welchen Grad ich bekomme?

Nein, und diese App versucht es auch nicht. Die Grenzwerte sind nicht öffentlich, und die Beurteilung ist eine ärztliche Entscheidung nach Untersuchung. Was du tun kannst: deine Befunde vollständig mitbringen und ehrlich antworten. Ob und mit welchem Grad du wehrdienstfähig bist, stellt allein der Musterungsarzt fest. Diese Übersicht erklärt die Begriffe, sie bewertet dich nicht.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- und keine ärztliche Beratung. Unabhängige Lern-App. Keine offizielle App der Bundeswehr oder einer Behörde.